4 Millionen Euro Dolmetscherkosten
Freitag, 17. Oktober 2008
„Die Ausländerkriminalität kommt uns teuer zu stehen!“
(red). Auf Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Bellino, Beuth, Gerling, Herr, Irmer, Klein und Reif teilte der Hessische Justizminister nun mit, dass das Land Hessen im vergangenen Jahr über vier Millionen Euro für die Heranziehung von Gerichtsdolmetschern ausgegeben habe. „Wir finden, das ist sehr viel Geld. Geld, das wir nicht haben. Wir müssen uns stärker bemühen, die Straffälligen zur Kasse zu bitten!“ Mit diesen Worten kommentierten die heimischen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer und Clemens Reif die Zahlen. Zum Hintergrund: Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht vor, dass Straffällige, die der Sprache des Landes, in dem sie angeklagt sind, nicht mächtig sind, Anspruch auf einen Dolmetscher haben. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
Der Straffällige selbst hat nur die Dolmetscherkosten zu tragen, die er zum Beispiel durch Nichterscheinen zu einem Gerichtstermin schuldhaft verursacht hat und diejenigen, die für Zeugen und Nebenkläger veranschlagt werden.
„Wir finden diese Regelung in Anbetracht der horrenden Kosten überarbeitungsbedürftig. Wir fordern deshalb eine Statistik darüber, in wieviel Fällen Verurteilten tatsächlich Dolmetscherkosten auferlegt worden sind. Außerdem sehen wir keinen Grund, die entstandenen Dolmetscherkosten nicht grundsätzlich von den Straffälligen zurückzufordern. Wer hier das Gesetz bricht, soll sich auch im Rahmen seiner Möglichkeiten an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen!“, sagte Irmer.